Diese Bedingungen gelten für alle Miet- und Dienstleistungsverträge zwischen Schnappschuss-Bremen und unseren Kund:innen.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen Schnappschuss-Bremen, Inhaber Timon Wollens, Emil-Trinkler-Str. 3a, 28211 Bremen (nachfolgend „Vermieter" oder „Dienstleister") und dem Kunden (nachfolgend „Mieter").
Abweichende Bedingungen des Mieters werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Vermieter ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt.
Anfragen über das Online-Formular auf fotobooth-bremen.de sind unverbindlich. Ein Mietvertrag kommt erst durch die schriftliche Bestätigung bzw. die elektronische Unterzeichnung des Mietvertrags durch beide Parteien zustande.
Mit der Vertragsunterzeichnung erkennt der Mieter diese AGB ausdrücklich an.
Die Mietdauer beträgt standardmäßig vier Stunden — ab dem im Vertrag vereinbarten Veranstaltungsbeginn. Aufbau- und Abbauzeit sind in der Mietzeit nicht enthalten und werden vom Vermieter zusätzlich vor und nach der Veranstaltung organisiert.
Innerhalb Bremens wird bei technischen Störungen oder Papiermangel ein Vor-Ort-Service bis 1:00 Uhr nachts gewährleistet.
Bei Selbstabholung durch den Kunden entfällt jegliche Serviceleistung vor Ort. Der Mieter ist in diesem Fall für den sachgemäßen Aufbau, Betrieb und Abbau der Fotobox selbst verantwortlich.
Im Störungsfall ist Schnappschuss-Bremen unter der Telefonnummer 0177 4886023 bis 1:00 Uhr nachts erreichbar.
Alle Fotoboxen verfügen über einen eigenen Internetrouter. Die Internetverbindung hängt jedoch von den örtlichen Gegebenheiten ab. Bei Feiern in Kellerräumen, Bunkern oder abgelegenen ländlichen Gebieten kann die Verbindung eingeschränkt sein. Sofern die Location über ein funktionierendes WLAN verfügt, wird dieses gerne zur Verbesserung der Verbindung genutzt.
Sowohl Privat- als auch Firmenkunden müssen die vollständige Rechnungssumme vor dem Aufbau bzw. vor Veranstaltungsbeginn begleichen.
Bei Selbstabholung der Mietgegenstände wird zusätzlich eine Kaution in Höhe von 150 € fällig, die bei ordnungsgemäßer Rückgabe vollständig erstattet wird. Erfolgt die Anlieferung durch uns, entfällt die Kaution.
Für zusätzliche Leistungen, die während der Veranstaltung in Anspruch genommen werden, wird eine gesonderte Rechnung gestellt. Als Zusatzleistungen gelten unter anderem:
Verzug: Wird die fällige Zahlung nicht rechtzeitig vor der Veranstaltung geleistet, ist Schnappschuss-Bremen nicht verpflichtet, die vereinbarte Leistung zu erbringen. In diesem Fall gelten 50 % der vereinbarten Gesamtsumme als Ausfallentschädigung.
Der Mieter hat dafür zu sorgen, dass Schnappschuss-Bremen vor Ort eine Be- und Entlademöglichkeit zur Verfügung steht. Bei gebuchter persönlicher Betreuung ist vom Mieter ein Stellplatz zu stellen. Dies stimmt der Mieter im Vorfeld mit der Location ab.
Die Anfahrt zum Veranstaltungsort ist innerhalb eines Radius von 20 km rund um den Firmensitz (Emil-Trinkler-Str. 3a, 28211 Bremen) kostenlos. Ab dem 21. Kilometer berechnet der Vermieter 0,95 € pro Kilometer (einfache Strecke), die im Konfigurator transparent angezeigt und im Angebot ausgewiesen werden.
Der Mieter hat das Recht, den Mietvertrag schriftlich zu kündigen (Stornierung). Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform (E-Mail genügt).
Im Falle einer Stornierung innerhalb von zwei Tagen vor Mietbeginn ist die volle Vergütung zu zahlen. Bei früherer Stornierung reduziert sich die Vergütung wie folgt:
Der Mieter haftet für Schäden, die während der Mietzeit an der Fotobox oder anderen bereitgestellten Geräten entstehen, sofern diese nicht auf normalen Verschleiß oder technische Defekte zurückzuführen sind. Der Mieter haftet auch für Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung oder die Einwirkung Dritter entstehen.
Es wird dem Mieter empfohlen, eine geeignete Haftpflichtversicherung abzuschließen, die Schäden an der gemieteten Fotobox, weiteren gemieteten Geräten sowie mögliche Schäden gegenüber Dritten abdeckt.
Schnappschuss-Bremen übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch Dritte oder Umwelteinflüsse verursacht werden. Eine darüber hinausgehende Haftung des Vermieters für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit nicht wesentliche Vertragspflichten oder Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit betroffen sind.
Die Fotobox und alle anderen gemieteten Geräte dürfen nur für den vertraglich vereinbarten Zweck und innerhalb des vereinbarten Mietzeitraums verwendet werden. Eine Nutzung über die gebuchte Veranstaltungsdauer hinaus (z. B. am Folgetag) ist nicht gestattet, sofern keine ausdrückliche Genehmigung durch den Vermieter vorliegt.
Der Mieter ist verpflichtet, alle Geräte sorgsam zu behandeln und die Anweisungen zur Benutzung zu befolgen.
Bei Verwendung im Außenbereich (nur mit vorheriger Genehmigung) sind die Geräte vor Regen, Schnee und Feuchtigkeit zu schützen. Der Mieter trägt die Verantwortung dafür, dass die Geräte trocken, sicher und stabil aufgestellt sind.
Schnappschuss-Bremen behandelt alle personenbezogenen Daten der Veranstaltungsteilnehmer vertraulich und gemäß den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen (DSGVO). Details zur Datenverarbeitung sind in der Datenschutzerklärung einsehbar.
Die durch die Fotobox erstellten Bilder werden ausschließlich für den persönlichen Gebrauch des Mieters zur Verfügung gestellt. Eine Nutzung zu kommerziellen Zwecken durch Schnappschuss-Bremen erfolgt nur nach ausdrücklicher Zustimmung des Mieters.
Sollte die Fotobox während der Veranstaltung ausfallen und der Ausfall nicht durch den Mieter verschuldet sein, verpflichtet sich Schnappschuss-Bremen, den Schaden schnellstmöglich zu beheben oder ein Ersatzgerät bereitzustellen. Eine Rückerstattung erfolgt anteilig für die ausgefallene Mietzeit.
Sollte die Veranstaltung aufgrund von höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Pandemien, behördliche Verbote) nicht stattfinden können, bemühen sich beide Parteien um eine einvernehmliche Lösung — etwa eine Terminverschiebung ohne Stornogebühr.
Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform und müssen von beiden Parteien bestätigt werden. Mündliche Nebenabreden sind nicht gültig.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.
Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag gilt der Gerichtsstand Bremen als vereinbart, sofern der Mieter Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Wenn du etwas in den AGB nicht verstehst oder einen Sonderfall klären möchtest — wir sind direkt erreichbar.